Waldgenossenschaft

 

Die Geschichte der Waldgenossenschaft Bruchhausen

Vorwort

Im Jahre 1838 begann mit der Gründung des Interessen­tenwaldes Bruchhausen im Bereich des Hochstiftes Pader­born und vor allem im Nethegau ein neuer Abschnitt forst-politischen Handelns. Privatwald wurde zu Privatwald. Ein Paradoxon? Keines­falls. War es vordem ein einzelner Großprivatwaldbesitzer, der einer regional begrenzten Allgemeinheit Holznutzungsrechte zugestehen mußte, so übernahm jetzt die bis­lang nutznießende Gemeinschaft anstelle der alten Rechte echten Waldbesitz, und zwar in völlig eigener Gesamtver­antwortung.

Der Rückblick nach 170 Jahren imponiert. Denn er zeigt, wie Waldbesitzer mit ideellen Waldanteilen gelernt ha­ben, sich mit diesem Besitz zu identifizieren,

mit welcher Kontinuität sich eine ordnungsgemäße Forst­wirtschaft entwickelt hat, die alle Waldfunktionen erfüllen kann und was für ein großes Interesse seitens der Besitzer und Bewirtschafter daran besteht, dieses Gesamtheidsvermögen qualitativ hochwertig zu pflegen und flächenmä­ßig zu mehren. Dabei spielt es sicherlich eine große Rolle, daß im Laufe von 170 Jahren zweimal entscheidend per Gesetz auf die Bewirtschaftung von Gemeinschaftswald eingewirkt wurde.

Zwischen diesen beiden Regulativen lagen knapp 100 Jahre. Ein sicherer Beweis, daß der Umgang mit dem Wald ein Denken in langen Zeiträumen fordert, aber auch ein ebenso klares Zeichen, daß sich ein Wandel innerhalb der Waldbewirtschaftung vollzogen hat und weiterhin vollzie­hen wird. Vom reinen Rohstofflieferanten hat er sich im Laufe der Jahrzehnte zum elementaren Glied der Kultur­landschaft entwickelt, das inzwischen vielen Belastungen und Begehren standhalten muß. Sehen wir es deshalb als gemeinsamen Auftrag, die Stabilität des Genossenschafts­waldes Bruchhausen für die Zukunft zu sichern.

 Die Waldgenossenschaft Bruchhausen 1838 bis 1988

1. Entstehung

Der Interessentenwald Bruchhausen gehörte bis zum Jahre 1838 zum Gut Bruchhausen, das seit dem 15. Jahr­hundert im Eigentum der Familie des Freiherrn von Kanne stand. Die Familie von Kanne war verpflichtet, den „Feuer­stelleninhabern“ des Dorfes Bruchhausen die Entnahme von Brennholz und den Vieheintrieb in den Wald zu gestat­ten.

So bezogen die Bruchhausener jährlich unentgeltlich 607 vierspännige Fuder Derbbrennholz, 24 Kubikfuß Eichen- und 14,7 Kubikfuß Buchennutzholz. Darüber hinaus durften sie Raff- und Leseholz sammeln und bei Eintritt einer Mast ihre Schweine in die Gutsforsten treiben.

Als 1811 durch das Landeskulturedikt eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, die Berechtigungen abzulö­sen, strebten die Gutsherren die Befreiung ihres Waldes von den Rechten der Feuerstelleninhaber an. Im Gegenzug mußte ein Teil des herrschaftlichen Waldes, der jetzige Interessentenwald, den Bruchhausenern als gemein­schaftliches Eigentum zur Verfügung gestellt werden.

Die Einzelheiten um die Ablösungen wurden von einer Königlichen Generalkommission in dem Rezeß zwischen der Gutsherrschaft und den Berechtigten aus dem Jahr 1838 niedergelegt.

Seither besteht die damalige “Interessentenschaft“, heute Waldgenossenschaft Bruchhausen, deren Bestehen sich 1988 zum 150. Mal jährte.

2. Die Holzberechtigungen

In sog. “Losverzeichnissen“ wurden die jährlichen Holzbe­rechtigungen der Interessenten am gemeinschaftlichen Wald aufgeführt. Die Verzeichnisse fanden Eingang in das Grundbuch.

Im einzelnen wurden als Berechtigungen folgende Men­geneinheiten an die Interessenten verlost:

228 Scheithaufen (1 Scheithaufen = 2 rm)

68 Stangenhaufen (1 Stangenhaufen = 4 rm)

76 Asthaufen (siehe Stangenhaufen)

88 Reiserhaufen (siehe Stangenhaufen)

4 Stück Nutzholz (0,58 fm Eichen- und 0,98 fm Buchennutzholz).

Die Mengen des jährlich zu entnehmenden Holzes richte­ten sich strikt nach dem Brennholzbedarf. Es gab keinerlei Orientierung an waldbaulichen Notwendigkeiten. So be­standen die Interessentenflächen im wesentlichen aus Stockausschlagwäldern. Die Problematik des unbefriedi­genden Waldzustandes nahezu aller Gemeinschaftswäl­der führte im Jahre 1881 zur Verabschiedung des Gesetzes über gemeinschaftliche Holzungen.

3. Die Entwicklung seit 1881

Vorrangiges Ziel des neuen Gesetzes war es, den Waldzustand gemeinschaftlicher Holzungen zu verbessern.

Zu diesem Zweck wurden die Wälder der Staatsaufsicht und der Interessentenwald Bruchhausen konkret dem Ge­meindeforstamt des Kreises Höxter unterstellt. Die Bewirt­schaftung sollte fortan nach waldbaulichen Gesichtspunk­ten erfolgen. Dabei wurde ein relativ geringer Hiebsatz fest­gelegt, der ausreichte, die Berechtigungen, die Kultur- und Verwaltungskosten (Anweisegelder für das Forstpersonal) zu decken. Da die Holzernte, die bisher immer durch die Berechtigten selbst bewerkstelligt wurde, nun durch Wald­arbeiter ausgeführt wurde, mußten ebenso Hauerlöhne aufgebracht werden. Die Vorrangigkeit waldbaulicher Ge­sichtspunkte bei der Festlegung der Einschlagshöhe wird deutlich in der Tatsache, daß bei den Interessenten eine Umlage erhoben wurde, sobald der Ertrag aus der Nutzung den Aufwand nicht decken konnte; die Höhe des Holzein­schlages aber blieb unverändert. Im übrigen entsprach es den damaligen waldbaulichen Vorstellungen, die Buchenbestände möglichst dunkel zu halten. Allmählich stellt sich jedoch heraus, daß diese Bewirtschaftung zu erheblicher Überalterung und Übervorräten führte, was sich in einer entsprechenden Anpassung der Hiebsätze niederschlug:

Jahr Hiebsatz je ha und Jahr in fm. ohne Rinde
1885 2,1• Hiebsatzreduktion
1905 3,3
1924 2,9 • Buchen-Dunkelwirtschaft
1951 5,2 • Abkehr von der Dunkelwirtschaft
1962 7,8 • Abbau von Übervorräten
1976 8,5 • Verfügbarkeit stärkerer Dimensionen
1986 7,5 • Übervorräte abgebaut

Darüber hinaus stellte sich mit zunehmendem Bestandes­alter ein erhöhter Anfall an Nutzholz ein. Als Folge kam so­ viel Geld in die Kasse, daß über die Deckung der laufenden Kosten hinaus in den Wegebau investiert werden konnte und dennoch Überschüsse übrig blieben. Mußten also vor­her Umlagen zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden, so konnten nun Ausschüttungen an die Interes­senten gezahlt werden, deren Höhe sich nach dem Umfang ihrer Bezugsrechte richtete.

Seit etwa 1960 verzichteten einige und im Laufe der Zeit im­mer mehr Interessenten auf die Lieferung des Berechti­gungsholzes mit der Bitte, ihnen den Wert des Holzes in bar auszuzahlen. Den Hausbrand mit Holz ersetzten sie durch fossile Energieträger (Kohle, 01, Erdgas) und Elektrizität. Das kam den Belangen der Forstinteressentenschaften sehr entgegen, denn durch die seit Jahrzehnten betriebene gute Waldbewirtschaftung fiel mehr Nutzholz an. Der Brennholzanteil wurde so gering, daß teilweise schwaches Stammholz in Brennholz eingeschnitten werden mußte, um das Berechtigungsholz liefern zu können.

Infolge strikter Beachtung waldbaulicher Gesichtspunkte bei der Bewirtschaftung des Interessentenwaldes hat sich der Waldzustand derart verbessert, daß heute keine Unter­schiede mehr zwischen Gemeinschaftswäldern und Wäl­dern anderer Besitzarten bestehen.

Wie bereits erwähnt, wurde der Interessentenwald Bruch­hausen nach Inkrafttreten des Gesetzes über gemein­schaftliche Holzungen aus dem Jahre 1881 dem Gemein­deforstamt des Kreises Höxter unterstellt. Als 1967 im soge­nannten ‘Bruchhäuser Prozeß“ das Oberverwaltungsge­richt in Münster durch Urteil feststellte, daß auf Grund des 1961 ergangenen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit die Mitgliedschaft der Forstinteressenten­schaften im Forstamtsverband des Kreises Höxter nicht mehr möglich sei, entfiel folglich die Zuständigkeit des Ge­meindeforstamtes.

Als Konsequenz übernahm der damalige Leiter des Forst­amtes, Forstdirektor Rudorf, mit Zustimmung des Forst­amtsverbandes die Bewirtschaftung der Interessentenwäl­der im Nebenamt und behielt die Bewirtschaftung über sei­nen Pensionierungstermin im Jahre 1972 bis ins Jahr 1987  bei.

4. Das Gemeinschaftswaldgesetz des Jahres 1975

Da im Zuge der Neuordnung der Verhältnisse der Waldun­gen aller Besitzarten in Nordrhein-Westfalen die Einbezie­hung der Gemeinschaftswälder in das Landesforstgesetz nicht möglich war, wurde am 8.4.1975 ein gesondertes Ge­setz, das Gemeinschaftswaldgesetz, erlassen. Es brachte einige wesentliche Vorteile für die Interessentenschaften, die seither “Waldgenossenschaften“ heißen, mit sich.

Zunächst wurden die Anteile der Waldgenossen am Ge­meinschaftsvermögen zahlenmäßig ausgedrückt und in ein Lagerbuch eingetragen. Aufgrund dieses Lagerbuches wurde ein Gemeinschaftsgrundbuch für die Genossen­schaft und für jeden Anteilseigner ein Anteilsgrundbuch aufgestellt. Das führte zu einer eindeutigen Klärung der Be­sitzverhältnisse auf der Basis der ehemaligen “Holzberech­tigungen“, die im alten Grundbuch überliefert waren.

In einem Haushaltsplan wird nunmehr jährlich festgelegt, wieviel Geld aus dem voraussichtlichen Überschuß je An­teil an die Anteilseigner ausgezahlt werden soll.

Zur Rechtssicherheit ist ferner wesentlich, daß jede Genos­senschaft eine Satzung haben muß. Damit sind alle rechtli­chen Verhältnisse geklärt und ein geregelter Ablauf der Tä­tigkeiten der Organe der Genossenschaft, der Genossen­schaftsversammlung und des Vorstandes, ist gewährlei­stet.

Waldgenossenschaften sind als öffentlich-rechtliche Kör­perschaften juristische Personen; sie können als solche Rechtsgeschäfte abschließen und sind dadurch hand­lungsfähiger.

Zur Betriebsleitung und Beförsterung sind nach wie vor Fachkräfte anzustellen. Das Gemeinschaftswaldgesetz gab den Genossenschaften jedoch die Möglichkeit, mit der zuständigen unteren Forstbehörde Beförsterungs- und Be­triebsleitungsverträge abzuschließen.

Die Waldgenossenschaft Bruchhausen vollzog diese Schritte im Jahre 1987. Anstelle des eigenen Forstperso­nals übernahm El z. A. Rottmann die Beförsterung, was zu einer erheblichen Kostenersparnis der Genossenschaft führte und das Staatliche Forstamt Bad Driburg löste per Betriebsleitungsvertrag Forstdirektor a. D. Rudorf ab. Die geringen Kostensätze durch die staatlichen Dienstleistun­gen, die qualifizierte Betriebsleitung und der sachgerechte Betriebsvollzug vor Ort, aber auch die umfangreichen Förderungsgelder für die Genossenschaften haben die Wald­genossenschaft Bruchhausen zu einem modernen Forst­betrieb werden lassen, dessen Waldungen der Qualität der Wälder anderer Besitzarten in keinem Punkte nachstehen.

Der Wald der Waldgenossenschaft Bruchhausen kurz vorgestellt

Morphologie

Der südöstlich bis nordwestlich verlaufende Höhenrücken, auf dem der Genossenschaftswald liegt, weist einige Quertäler auf; die Hänge sind mäßig bis steil geneigt und meist mit Buche bestockt. Plateaus finden sich nur im mittleren Teil des Waldes. Die vorherrschende Hangrichtung ist Nord bis Nordwest.

Geologie

Der Bruchhausener Genossenschaftswald weist Muschel­kalkböden der Trias auf; es handelt sich dabei hauptsäch­lich um den oberen und unteren Wellenkalk.

In Tälern, Mulden und auch an den Hängen finden sich Lößablagerungen aus dem Diluvium von teils beträchtli­cher Mächtigkeit.

Klima

Jahresdurchschnittstemperatur    °C                       8 bis 8,5

Durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge          780 mm

Höhenlage                                                               130 bis 240 m über NN

Baumartenverteilung

Baumart                              Fläche in ha                 %
Buche                                     171,7                        72,3

Eiche                                          5,6                          2,4

Esche                                          4,3                         1,8
Hainbuche                                   1,0                         0,4
Ahorn                                          0,3                         0,1

Summe Laubholz                    182,9                      77,0

Fichte 34,4                                  14,5
Europ. Lärche                              18,2                        7,7
Douglasie                                      0,1                        0,0
Schwarzkiefer                               1,9                         0,8
Summe Nadelholz                     54,6                       23,0

Wirtschaftswaldfläche                 237,50  Ha                  
Nichtwirtschafts- Wald                    1,60  Ha
Forstliche Nebenfläche                    5,60  Ha
Steinbruch                                      1,40  Ha
Neuerwerb ab 1979                       9,79  Ha
Gesamtfläche                           255,89  Ha

 Informationen u. A. aus der Festschrift 150 Jahre Waldgenossenschaft

 Burkhard Schmitz

 

Die Vorstände der Waldgenossenschaft nach 1945

 

Vorstände der Waldgenossenschaft Bruchhausen nach 1945

 Vorstand bis 1966

 Vorsitzender: Heinrich Kleibrink

  1. Registrierter Ewald Kronenberg
  2. Registrierter Karl Heinz Wendt (bereits 1962 als Registrierter gewählt)

 Vorstand 1966 – 1974

 Vorsitzender: Ewald Kronenberg

  1. Registrierter Karl Heinz Wend
  2. Registrierter Fritz Siebrecht

 Vorstand 1974 – 2004

 Vorsitzender: Karl Heinz Wendt

  1. Beisitzer: Wilhelm Spalting
  2. Besitzer Fritz Siebrecht

Stellvertreter in dieser Zeit:  Friedrich Kronenberg, Wolfgang Kronenberg, Hildegard Hauptmüller

Karl Heinz Wendt scheidet nach 42 Jahren Vorstandstätigkeit aus dem Vorstand aus!

Vorstand ab 2004

     Vorsitzender:        Wolfgang Kronenberg

  1. Beisitzer:          Burkhard Schmitz
  2. Beisitzer:          Ulrich Hesse

Stellvertreter: Eckhard Sievering, Hildegard Hauptmüller

Rendanten:

Bis 1983 Georg Widlok

1984 – 2004    Walter Diederichs

ab 2004           Heinz Lauber


Das Forstamt Bad Driburg-Neuenherse betreut die Waldgenossenschaft seit 1974.

 

Eckhard Rottmann Forstamt Bad Driburg mit Heinz Wendt, bis 2004 Vorsitzender.