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Vorsitzende: 

 

Maren Schlüter (Ratsmitglied)
Kleine Zweete 13
37671 Höxter-Bruchhausen
Telefon: 015156103462
schlueter.maren@gmx.de
CDU
stellv. Vorsitzender

 

Günter Wittmann (Ratsmitglied)
Hüweweg 6c
37671 Höxter-Bruchhausen
Telefon: 01727842521
guenterwittmann@t-online.de
SPD
Sachkundige Bürger: Diethelm Breker CDU
Volker Hellmuth CDU
Matthias Berndt CDU
Uwe Schmidt SPD
Arndt Peters BfH
Beratende Mitglieder: Heidi Hecker FDP
David Bielemeier Linke

Sitzungen und Protokolle des Ortsausschusses

Aufgaben des Ortsausschusses

Ein Ortsausschuss ist ein Gremium des Stadtrates, das die Interessen einer Ortschaft oder eines Stadtteils innerhalb einer Gemeinde vertritt. Seine Aufgaben bestehen in der Mitwirkung, Beratung und Empfehlung bei Angelegenheiten, die das jeweilige Gebiet betreffen.

Der Ortsausschuss entscheidet in folgenden Angelegenheiten: 

  1. Pflege des Ortsbildes
  2. Ausgestaltung der örtlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze und Sportanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht oder soweit der Rat oder der Verwaltungsausschuss den Ortsrat im Einzelfall dazu ermächtigt
  3. Gestaltung des Friedhofes
  4. Repräsentation der Ortschaft

Der Ortsausschuss ist vom Rat in folgenden Angelegenheiten anzuhören:

  1. Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen in der Ortschaft
  2. Ausbau des Friedhofes einschl. Friedhofskapelle
  3. Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung
  4. Ausbau und Umbau sowie Benennung und Umbenennung von Straßen Wegen und Plätzen einschl. der dazugehörigen Straßenbeleuchtung und die Straßenreinigungssatzung

Der Ortsausschuss wirkt mit bei städtebaulichen und gesellschaftlichen Maßnahmen und nimmt Stellung zu verschiedenen Themen, u. a.:

  • Planung neuer Schulen
  • Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
  • Flurbereinigungsverfahren
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
  • Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Empfehlungen zur Besetzung von Verwaltungsstellen
  1. Vorbereitung von Beschlüssen über bedeutende lokale Angelegenheiten

Der Ortsausschuss bereitet Entscheidungen für andere kommunale Gremien vor, sofern diese sich auf die Ortschaft beziehen und von besonderer Bedeutung sind. Dies gilt nicht für Grundstücksangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr fallen.

  1. Vorschlagsrecht

Der Ortsausschuss kann Vorschläge zu allen Angelegenheiten machen, die den Stadtteil oder die Ortschaft betreffen, solange sie nicht die gesamte Gemeinde betreffen.

Durch diese Aufgabenstellung trägt der Ortsausschuss dazu bei, dass lokale Anliegen in die kommunale Entscheidungsfindung einfließen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort berücksichtigt werden.

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