Ortsausschuss
| Vorsitzende:
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Maren Schlüter (Ratsmitglied) Kleine Zweete 13 37671 Höxter-Bruchhausen Telefon: 015156103462 schlueter.maren@gmx.de |
CDU |
| stellv. Vorsitzender
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Günter Wittmann (Ratsmitglied) Hüweweg 6c 37671 Höxter-Bruchhausen Telefon: 01727842521 guenterwittmann@t-online.de |
SPD |
| Sachkundige Bürger: | Diethelm Breker | CDU |
| Volker Hellmuth | CDU | |
| Matthias Berndt | CDU | |
| Uwe Schmidt | SPD | |
| Arndt Peters | BfH | |
| Beratende Mitglieder: | Heidi Hecker | FDP |
| David Bielemeier | Linke |
Sitzungen und Protokolle des Ortsausschusses
Aufgaben des Ortsausschusses
Ein Ortsausschuss ist ein Gremium des Stadtrates, das die Interessen einer Ortschaft oder eines Stadtteils innerhalb einer Gemeinde vertritt. Seine Aufgaben bestehen in der Mitwirkung, Beratung und Empfehlung bei Angelegenheiten, die das jeweilige Gebiet betreffen.
Der Ortsausschuss entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
- Pflege des Ortsbildes
- Ausgestaltung der örtlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze und Sportanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht oder soweit der Rat oder der Verwaltungsausschuss den Ortsrat im Einzelfall dazu ermächtigt
- Gestaltung des Friedhofes
- Repräsentation der Ortschaft
Der Ortsausschuss ist vom Rat in folgenden Angelegenheiten anzuhören:
- Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen in der Ortschaft
- Ausbau des Friedhofes einschl. Friedhofskapelle
- Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung
- Ausbau und Umbau sowie Benennung und Umbenennung von Straßen Wegen und Plätzen einschl. der dazugehörigen Straßenbeleuchtung und die Straßenreinigungssatzung
Der Ortsausschuss wirkt mit bei städtebaulichen und gesellschaftlichen Maßnahmen und nimmt Stellung zu verschiedenen Themen, u. a.:
- Planung neuer Schulen
- Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
- Flurbereinigungsverfahren
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
- Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern
- Empfehlungen zur Besetzung von Verwaltungsstellen
- Vorbereitung von Beschlüssen über bedeutende lokale Angelegenheiten
Der Ortsausschuss bereitet Entscheidungen für andere kommunale Gremien vor, sofern diese sich auf die Ortschaft beziehen und von besonderer Bedeutung sind. Dies gilt nicht für Grundstücksangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr fallen.
- Vorschlagsrecht
Der Ortsausschuss kann Vorschläge zu allen Angelegenheiten machen, die den Stadtteil oder die Ortschaft betreffen, solange sie nicht die gesamte Gemeinde betreffen.
Durch diese Aufgabenstellung trägt der Ortsausschuss dazu bei, dass lokale Anliegen in die kommunale Entscheidungsfindung einfließen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort berücksichtigt werden.